Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas sowie steuerfreier Inflationsausgleichsprämie zu

Der Bundesrat hat am
7.10.2022 der
befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Darüber
hinaus billigte die Länderkammer die steuer- und sozialabgabenfreie
Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von 3.000
Euro.

Mit dem „Gesetz
zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das
Erdgasnetz“ treten die folgenden Maßnahmen in Kraft:

  • Vom
    1.10.2022 bis
    31.3.2024 beträgt
    die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von
    Fernwärme
    statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die
    Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um
    diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

  • Zusätzlich zum Arbeitslohn
    geleistete Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen
    Inflation
    werden bis zu einer Höhe von 3.000
    Euro
    von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Sie
    werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem
    SGB II nicht
    als Einkommen bewertet. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und
    gilt vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum
    31.12.2024.

Hinweis: Das Gesetz wird
nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt
rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft.

Quellen:
BR-Drucks. 476/22 sowie
BundesratKOMPAKT,
Meldung v. 7.10.2022;
NWB