Grundsteuerreform – Was ist zu tun?

Nach einem Urteil des BVerfG musste der Gesetzgeber das Grundsteuergesetz reformieren. Dabei hat sich das Bewertungsverfahren für Grundstücke geändert.

Grundstückseigentümer müssen Erklärung abgeben

Wenn Sie Eigentümer*in eines Grundstücks in Bayern sind, müssen Sie bis zum 30.4.2023 im Rahmen einer Feststellungserklärung bestimmte Angaben zu Ihren Grundstücken machen. Wir helfen Ihnen dabei gerne!

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die neue Berechnungssystematik der Grundsteuer. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem FAQ.


Diese Angaben benötigen wir (bzw. das Finanzamt) von Ihnen

Vorerfassungsbögen für Grundstücke in Bayern

Hier finden Sie Vorerfassungsbögen für verschiedene Grundstücksarten, in denen die notwendigen Angaben abgefragt werden. Bitte füllen Sie für Ihr Grundstück das entsprechende PDF aus und lassen es uns zukommen.

Falls Sie mehrere Grundstücke haben, füllen Sie bitte für jedes Grundstück einen entsprechenden Bogen aus.

Grundstücke außerhalb von Bayern

Hier werden u.a. Angaben zu

  • Fläche des Grundstücks (d.h. des Grund und Bodens),
  • Bodenrichtwert,
  • Gebäudeart,
  • Wohnfläche des Gebäudes,
  • Baujahr des Gebäudes,
  • ggf. Informationen über umfangreiche Kernsanierungen

benötigt. Falls Sie außerhalb von Bayern belegene Grundstücke melden möchten, sprechen Sie uns bitte an.


Ihr Ansprechpartner:

Andreas Kroner, B.A.
Steuerberater