Grundsteuerreform FAQ

Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf das bayerische Flächenmodell.


Bis wann müssen die Angaben gemacht werden?

Nach derzeitigem Stand muss die Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern.

Ab wann kann die Erklärung abgegeben werden?

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Erklärungen ab dem 1. Juli 2022 über Elster übermittelbar sein. Sie können uns die benötigten Angaben jederzeit übermitteln.

Was gilt als Wohnfläche?
Wohnfläche Keine Wohnfläche
  • Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören
  • Wintergärten
  • Schwimmbäder
  • Balkone / Loggien
  • Dachgärten
  • Terassen
  • Kellerräume
  • Abstellräume
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen
  • Geschäftsräume
Was ist in die Grundfläche einzubeziehen?
In die Grundfläche werden einbezogen In die Grundfläche werden nicht einbezogen
  • Tür‐ und Fensterbekleidungen und Umrahmungen
  • Fuß‐, Sockel-, Schrammleisten
  • fest eingebaute Gegenstände (Kamin, Herd, …)
  • freiliegende Installationen
  • Einbaumöbel
  • versetzbare Raumteiler
  • Schornstein
  • Vormauerung
  • Bekleidung
  • freistehende Säulen und Pfeiler
  • Treppen
  • Fenster und offene Wandnischen, die nicht bis zum Boden herabreichen
Werden auch Dachschrägen / Flächen mit niedriger Deckenhöhe voll einbezogen?

Nein. Verschiedene Arten von Wohnflächen werden zu unterschiedlichen Prozentsätzen mit einbezogen (vgl. Tabelle).

Zu 100% Zu 50% Zu 25%
  • Räumen und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern
  • Räumen und Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern
  • Unbeheizbare Wintergärten
  • Schwimmbäder
  • ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume
  • Balkone
  • Loggien
  • Dachgärten
  • Terrassen
Was ist mit Garagen?

Garagen bleiben bis 50 qm gänzlich außer Ansatz.