Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf das bayerische Flächenmodell.
Bis wann müssen die Angaben gemacht werden?
Nach derzeitigem Stand muss die Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich möglichst frühzeitig darum zu kümmern.
Ab wann kann die Erklärung abgegeben werden?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen die Erklärungen ab dem 1. Juli 2022 über Elster übermittelbar sein. Sie können uns die benötigten Angaben jederzeit übermitteln.
Was gilt als Wohnfläche?
Wohnfläche | Keine Wohnfläche |
---|---|
|
|
Was ist in die Grundfläche einzubeziehen?
In die Grundfläche werden einbezogen | In die Grundfläche werden nicht einbezogen |
---|---|
|
|
Werden auch Dachschrägen / Flächen mit niedriger Deckenhöhe voll einbezogen?
Nein. Verschiedene Arten von Wohnflächen werden zu unterschiedlichen Prozentsätzen mit einbezogen (vgl. Tabelle).
Zu 100% | Zu 50% | Zu 25% |
---|---|---|
|
|
|
Was ist mit Garagen?
Garagen bleiben bis 50 qm gänzlich außer Ansatz.