Honorar

Im Interesse unserer Mandanten wollen wir unsere Gebühren so weit wie möglich transparent und planbar machen.

Die Steuerberatervergütungsverordnung dient nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem dem Verbraucherschutz. Sie sorgt für Transparenz, da sie festschreibt, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist.

Wie wird die Vergütung berechnet – welche Kriterien gelten für die Ermittlung der Gebühren?

Grundsätzlich richten sich die zu errechnenden Gebühren nach vier Kriterien:

  • der Bedeutung der Angelegenheit des steuerlichen Vorganges
  • dem Umfang der zu erledigenden Arbeiten und
  • der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgaben und
  • den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten

Es gibt die Unterscheidung in Wertgebühr und Zeitgebühr.

Die Wertgebühr findet überwiegend Anwendung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und richtet sich – vereinfacht gesagt – nach der Höhe der steuerrelevanten Summe (Bilanz, Umsatz, Gewinn usw.), die Gegenstand der Bearbeitung ist.

In der Regel berechnen wir für die Erstellung von Jahresabschlüssen/Einnahmenüberschussrechnungen eine mittlere Gebühr von 20/10 und für die Erstellung der Steuererklärungen betrieblich oder privat eine eher niedrige Gebühr von 2/10.

Die Zeitgebühr findet bei individuellen Leistungen, wie Einrichtung einer Buchhaltung, Umstellung auf Unternehmen online, Anmeldung von Mitarbeiter, Begleitung bei Betriebsprüfungen und andere laufende Beratung Anwendung und beträgt hier 60 Euro/Stunde für Fachangestellte und 90 Euro/Stunde für Steuerberater. Bei Gestaltungsberatung beträgt der Stundensatz je nach Aufwand zwischen 100 und 120 Euro/Stunde.